Was ist ein Assistenzhund

Der Assistenzhund

Definition – eine Betrachtung aus vielerlei Sicht


Es gibt bisher noch keine rechtsverbindlichen Bezeichnungen für die unterschiedlichen Einsatzgebiete von entsprechend ausgebildeten Hunden. In Deutschland mangelt es an konkreten und verbindlichen  Kriterien, die einen Assistenzhund ausweisen. Kommt in der Öffentlichkeit der Begriff Assistenzhund ins Gespräch, so wissen nur wenige Menschen, die nicht selbst betroffen sind, etwas damit anzufangen, die Vorstellungen bleiben oft vage. Die Bedeutung eines Assistenzhundes ist für Außenstehende meist nur schwer nachzuempfinden. So vielfältig die Beeinträchtigungen sein können, so differenziert sind auch die Aufgaben, die ein Assistenzhund für seinen Menschen lernen und übernehmen kann.


Vergleichbare Standards für die Ausbildung und das Training sind bisher ebenso wenig gefunden wie umfassende, verbindliche Aufgabenbeschreibungen des Hundes für die individuelle Assistenz bei den verschiedenen Beeinträchtigungs- und Krankheitsmerkmalen. Auch verbindliche Kriterien für Prüfungen müssen erarbeitet werden, ebenso eine Verständigung darüber, welche Gesundheitsmerkmale für einen Assistenzhund wichtig sind.


Eine genaue Definition ist auch Voraussetzung, um die gesetzliche Anerkennung als „medizinisches Hilfsmittel“ als unmittelbaren Ausgleich verlorener und/oder ausgefallener Sinnes- und/oder Körperfunktionen oder als „persönliche Assistenz“, z.B. in der Eingliederungshilfe, über den Einzelfall hinaus voran zu bringen.  Dies ist  eine der Voraussetzungen für die Finanzierung durch Leistungsträger.


Die Bemühungen um eine verbindliche Definition finden auf verschiedenen Wegen und Ebenen statt. Noch liegt kein Ergebnis vor. Unser Nachbarland Österreich hat eine gesetzliche Regelung für Assistenzhunde und damit auch eine Definition geschaffen. Nachzulesen: Bundesbehindertengesetz Österreich, § 39a. Ob dies aber die Grundlage für die laufende Diskussion in Deutschland sein sollte, wird kontrovers diskutiert.. Es gibt viele Überlegungen, was unbedingt ins Gesetz rein müßte, was nicht, welche Formulierungen den „Kern“ treffen und welche nicht. Das ist ein offener Prozess, an dem viele beteiligt sind.


Es ist ein Prozess, dessen Abschluss noch nicht absehbar ist. Mit dem  Beschluss des Bundesrates vom 10.02.2017   wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen, dass die generelle Anerkennung aller Assistenzhunde regeln soll. Damit verbunden  ist die  genaue Definition, was ein Assistenzhund ist, welche Standards für Ausbildung  des Assistenzhundes, des Assistenzhund-Trainers gesetzt werden und welche Verpflichtungen  für den Assistenzhundnehmer  entstehen.  Wir engagieren uns ebenso wie andere mit unseren breitgefächerten Kompetenzen in  diesem Prozess.


Bisher ist  nichts  für die Öffentlichkeit Sichtbbares  zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses geschehen.




Die in Deutschland meist gebräuchliche Beschreibung für einen Assistenzhund  ist wohl folgende: Er ist ein speziell und individuell ausgebildeter Hund, und zwar ganz konkret für einen einzelnen beeinträchtigten oder schwerkranken Menschen. Für den Betroffenen ist der Assistenzhund eine Hilfe im Sinne eines medizinischen "Hilfsmittels“ oder einer „persönlichen Assistenz“, denn er ersetzt oder ergänzt wichtige fehlende und/oder ausgefallene Sinnes- und/oder Körperfunktionen.


Damit der Assistenzhund seine Aufgaben zuverlässig erfüllen kann, sollte er eine umfassende Sozialisierung erfahren haben, über einen exzellenten Grundgehorsam verfügen und umfangreiche Standards erfüllen, die aber noch nicht verbindlich geregelt sind. Zusätzlich soll er spezielle Aufgaben in Bezug auf Ausgleich oder Minimierung der Beeinträchtigungen des Menschen sicher und zuverlässig erfüllen. Der Assistenzhund dient mit seinen erlernten und trainierten Aufgaben seinem Menschen zur Bewältigung der täglichen Lebensführung und zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, sowie zur Teilhabe an der Arbeitswelt in größtmöglicher und freier Selbstgestaltung. Der Assistenzhund lebt bei und mit seinem Menschen. Zusätzlich zu den ausgleichenden, helfenden und unterstützenden Assistenz-Fähigkeiten kann der Assistenzhund positive emotionale und soziale Effekte bewirken.


Statt der Bezeichnung Assistenzhund finden sich für ihn auch andere Namen wie Begleithund, Führhund, Anzeigehund, Servicehund, Behindertenbegleithund, Reha-Hund,  Warnhund, Signalhund, Spürhund und manches mehr. Das führt nicht selten zu „Verwirrungen“.


Die größte Konfusion in der Öffentlichkeit und oft auch beim Fachpublikum wird vor allem dadurch verursacht, dass oft gedacht wird, der Assistenzhund sei ein Therapiehund. Das ist nicht so! Es gibt gravierende Unterschiede.;


Der Assistenzhund    erhält die wohl umfassendste und längste Ausbildung. Sie variiert nach Ausbildungsform und dauert ca. 18 – 24 Monate


  • Er hilft, unterstützt, ersetzt, gleicht aus, minimiert mit speziell für seinen Menschen trainierten Aufgaben

dessen gravierende Einschränkungen durch Beeinträchtigung oder Krankheit


  • Er ist für seinen Menschen ein „medizinisches Hilfsmittel“ oder eine „Persönliche Assistenz“. Er ersetzt, gleicht aus oder ergänzt die durch eine Beeinträchtigung oder Krankheit ausgefallenen Sinnes- und/oder Körperfunktionen


  • Er wird speziell ausgebildet und trainiert


  • Er erlernt konkrete Aufgaben immer nur für einen einzelnen Menschen, ausgerichtet auf dessen individuellen Assistenzbedarf. Er bildet mit seinem Menschen ein TEAM


  • Er erfüllt umfassende Standards, die noch nicht gesetzlich geregelt sind


  • Er ermöglicht weitgehende, selbstbestimmte Teilhabe am Arbeits-, kulturellen und sozialen Leben und fördert zudem Unabhängigkeit und Aktivität


Assistenzhunde gibt es für verschiedene Einsatzgebiete. In Deutschland werden sie vor allem ausgebildet für: 

  • PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) / kPTBS                      
  • Autismus-Spektrum-Störungen 
  • Epilepsie
  • Diabetes
  • LPF (lebenspraktische Fertigkeiten)
  • Blindheit/starke Sehbeeinträchtigung
  • Gehörlosigkeit/Hörbeeinträchtigung   


Weitere Einsatzgebiete für Assistenzhunde sind: Demenz, FASD, Fragiles-X-Syndrom, Schlaganfall, Asthma, Narkopelsie, Allergien (vorwiegend Erdnuss-Allergie) und spezielle Einzelfälle



Der Assistenzhund als persönliche Assistenz im Sinne der UN-BRK


Der Versuch einer rechtlichen Einordnung


Autor: Thomas Hansen, Februar 2019


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